Kontollbogen - Differenzen A- und B-Bogen
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Bei berechtigten Differenzen zwischen A- und B-Bogen müssen diese bis spätestens 18.11.2024 zugesandt werden.
Nach Überprüfung der Richtigkeit und einer berechtigten Änderung des B-Bogens erhalten Sie bis spätestens 26.11.2024 per E-Mail den berichtigten B-Bogen zugesandt.
Achtung! Der Kataloggutschein auf den Ihnen bereits zugesandten B-Bogen behält seine Gültigkeit. Sie erhalten keinen neuen Kataloggutschein.
 
AusstellerNr.
Aussteller / Name / Vorname
Strasse/Nr.
PLZ/Ort
 
Achtung! Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der Katalognr. sowie der gewünschten berechtigten Änderung diese einzutragen.
Bitte beachten Sie, dass unsererseits nur Änderungen vorgenommen werden, die in Anwendung der Rassen- und Farbverzeichnisses des BDRG entsprechen.
KatalogNr. Rasse/Farbe
KatalogNr. Rasse/Farbe
KatalogNr. Rasse/Farbe
KatalogNr. Rasse/Farbe
KatalogNr. Rasse/Farbe
 
Zusätzliche Info´s (Restzeichen: 2500)
 
Zur Kontolle wurden von uns alle registrierten A-Bögen bereits eingescannt. Sie haben jedoch nachfolgend die Möglichkeit Ihren A-Bogen uns noch einmal zur Überprüfung zu zusenden. Danach werden wir Ihren Original-A-Bogen mit dem uns nochmals zugesandten überprüfen
Hier können Sie Ihren A-Bogen zusätzlich an uns zur Kontolle senden!
 
Datum
Kalender
E-Mail*
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